Festordnung
Die im Text gewählte männliche Schreibform gilt analog für weibliche Personen.
- Mit dem Eintritt zum Festgelände nimmt der Besucher die Festordnung zur Kenntnis und unterwirft sich dieser.
- Es handelt sich um ein One-Way-Ticket.
- Eine Rückgabe des Tickets ist ausgeschlossen.
- Der gewerbliche Handel mit Tickets ist untersagt.
- Der Einlass ist strikt ab dem vollendeten 16. Lebensjahr gestattet; ein Lichtbildausweis ist vorzuweisen.
- Die Jugendlichen sind verpflichtet, sich an die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes zu halten.
- Kein Einlass für offensichtlich Alkoholisierte.
- Die Mitnahme von Waffen, Glasflaschen, Feuerwerkskörpern und Drogen aller Art in das Veranstaltungsgelände ist untersagt.
- Der Besucher erklärt sich bereit, dass beim Einlass in den mitgeführten Behältnissen Nachschau gehalten wird und der Ausweis kontrolliert wird.
- Ein Wiedereinlass nach Verlassen des Festgeländes ist nicht möglich.
- Die Mitnahme von Getränken aller Art in das Veranstaltungsgelände ist untersagt.
- Der Konsum von Getränken ist im Parkplatzbereich und auf den angrenzenden Straßen aus Sicherheitsgründen verboten.
- Das Parken erfolgt auf eigene Gefahr; der Veranstalter haftet nicht für Schäden an abgestellten Fahrzeugen.
- Das Rauchen ist im Zelt- bzw. Bühnenbereich sowie in sonstigen Innenbereichen untersagt.
- Tiere haben, mit Ausnahme von Assistenzhunden, am Festgelände keinen Zutritt.
- Der Einsatz von Drohnen sowie unbefugten Kameras ist am Festgelände untersagt.
- Wer am Festgelände Unruhe stiftet, an einer Rauferei beteiligt ist oder sonst die Ordnung stört, kann ohne Ersatz des Eintrittsgeldes vom Veranstaltungsgelände verwiesen werden. Der weitere Zutritt zum Veranstaltungsgelände kann verweigert werden.
- Den Anweisungen des Sicherheitspersonals ist Folge zu leisten.
- Am Festgelände gilt das Hausrecht des Veranstalters.
- Der Veranstalter behält sich vor, Programm und Zeiten kurzfristig zu ändern; ein Anspruch auf Erstattung besteht dadurch nicht.
- Bei Absage der Veranstaltung durch höhere Gewalt (z. B. behördliche Anordnung) besteht kein Anspruch auf Entschädigung.
- Für abhandengekommene oder gestohlene Gegenstände übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
- In der Nähe der Musikbühnen können Schallwerte von 93 dB überschritten werden.
- Gehörschutz sind gratis beim Personal erhältlich. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung.
- Mit dem Eintritt in das Festgelände erklären sie Ihre Einwilligung, dass Sie auf Fotos und Filmen abgebildet werden, welche auch verbreitet bzw. öffentlich zur Schau gestellt werden.
- Im Zusammenhang mit den angefertigten Foto- und Videoaufnahmen gelten die datenschutzrechtlichen Bestimmungen der DSGVO.
- Abfall ist ausschließlich in den dafür vorgesehenen Behältnissen zu entsorgen.
- Jeder Besucher hat selbst dafür zu sorgen, dass er über drohende Unwetter informiert ist, eventuelle Gefahren rechtzeitig erkennt und eigenverantwortlich darauf reagiert.
- Bei Unwetter ist jeder Besucher für sich selbst verantwortlich und hat das Festgelände rechzeitig vorher und in Ruhe zu verlassen und hat den Anweisungen der Einsatzkräfte Folge zu leisten. Das Verbleiben am Festgelände bzw. das Verlassen über die Zu- und Abgangswege im Falle eines Unwetters ist auf eigene Gefahr.
- Betreten des Festgeländes auf eigene Gefahr!